Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist noch weitreichender als eine Patientenverfügung. Sie erklären damit, welche Person an Ihrer statt entscheiden soll, wenn Sie nicht mehr entscheidungs- und geschäftsfähig sind.
Während die Patientenverfügung sich auf medizinische Belange beschränkt, können Sie in einer Vorsorgevollmacht genau festlegen, für welche Bereiche sie gelten soll. So kann die von Ihnen bevollmächtige Person, wenn Sie es wünschen, Sie darüber hinaus auch in Behörden- und Aufenthaltsangelegenheiten, etwa beim Umzug in ein Pflegeheim, in juristischen Angelegenheiten sowie in finanzieller und geschäftlicher Hinsicht vertreten. In jedem Fall sollte der oder die Bevollmächtigte eine Person Ihres Vertrauens sein und genau über Ihre Ansichten und Wünsche Bescheid wissen und diese selbstverständlich auch respektieren.
Eine detaillierte Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Thema Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht finden Sie hier zum Download
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